Ihre Kostenbeteiligung beim Jugendamt (für Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres)
Gemäß der aktuellen Satzung des Landkreises Mainz-Bingen ist bis zum zweiten Geburtstag ans Jugendamt eine Zuzahlung durch die Eltern zu leisten, pro geleisteter Betreuungsstunde. Die Zuzahlung orientiert sich am Einkommen der Eltern. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne die zuständige Fachkraft im Jugendamt, Abteilung Kindertagespflege.
Die aktuelle Staffelung der Elternbeiträge finden Sie hier.
Ihre Kostenbeteiligung bei mir als Kindertagespflegeperson
Pro Betreuungsstunde ist in meiner Betreuung eine Zuzahlung von 2,-€ / Kind durch die Eltern zu leisten.
Zusätzlich vereinbaren wir eine Essenspauschale, je nach Umfang der Betreuung.